Das Deutsche Rote Kreuz gibt praktische Hinweise zum Coronavirus
Die Ausbreitung des Coronavirus bestimmt unser alltägliches Leben. Das DRK gibt praktische Hinweise und eine Übersicht der wichtigsten Kontaktdaten. Aufgrund seiner besonderen Stellung als Auxiliar der Bundesregierung und nationale Hilfsgesellschaft im humanitären Bereich nimmt das DRK Aufgaben im Bevölkerungsschutz wahr.
Wie kann man sich anstecken?
Die häufigste Ansteckung erfolgt über die Tröpfcheninfektion, wenn man zum Beispiel direkt durch eine infizierte Person angehustet wird. Aber auch sogenannte Schmierinfektionen sind als möglicher Übertragungsweg nicht ausgeschlossen. Ein Beispiel hierfür ist die Berührung von Oberflächen, nachdem eine betroffene Person diese ohne Desinfektion der Hände berührt hat. Aktuell liegen keine Informationen zur Übertragung des Coronavirus über importierte Waren vor, zum Beispiel über Pakete aus China. Das Virus müsste hierfür die langen Transportwege überleben.
Welche Symptome treten auf und wie ist der Krankheitsverlauf?
Zu den Symptomen gehören Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber, wobei einige Betroffene auch an Durchfall leiden. Bei einem Teil der infizierten Personen hat das Virus zu schwerwiegenden Atemproblemen und Lungenentzündungen geführt. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder zuvor an schwerwiegenden Grunderkrankungen litten. In den meisten Fällen werden die Betroffenen jedoch wieder gesund. Die Behandlung verläuft ähnlich wie bei anderen Atemwegserkrankungen, wobei nur die Symptome, nicht der Erreger selbst behandelt werden können.
Wie schützt man sich?
Allgemeine Hygieneregeln sind auch beim Coronavirus die wichtigste Schutzmaßnahme. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
- Reinigen Sie Ihre Hände häufig mit Seife oder alkoholischem Handwaschmittel.
- Vermeiden Sie engen Kontakt mit Personen, die Fieber und Husten haben.
- Benutzen Sie Einwegtaschentücher und verwenden Sie diese ebenfalls nur einmalig. Entsorgen Sie die Taschentücher anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
- Beim Husten und Niesen Mund und Nase mit einem Taschentuch bedecken. Zur Not in den gebeugten Ellbogen niesen oder husten.
Generell werden also Maßnahmen empfohlen, die grundsätzlich bei allen ansteckenden Krankheiten ratsam sind.
Was macht das DRK?
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist in seiner Funktion als Auxiliar der deutschen Behörden für Transport, Unterkunft und Betreuung der Rückkehrerinnen und Rückkehrer und deren Familienangehörigen verantwortlich. Die konkreten Leistungen umfassen aktuell folgende Schwerpunkte:
Transport:
- Transport von Rückkehrerinnen und Rückkehrern nach Hause oder zu entsprechenden Unterkünften unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienestandards.
Unterkunft:
- Familien können innerhalb der Quarantänebereiche zusammenbleiben.
- Die Rückkehrerinnen und Rückkehrer haben Zugang zu Kommunikationsmitteln, um mit Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben.
- Die Rückkehrerinnen und Rückkehrer haben Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten und psychosoziale Unterstützung.
- Die Rückkehrerinnen und Rückkehrer haben bei Bedarf Zugang zu medizinischen Leistungen.
Materialversorgung:
- Das DRK stellt mobile Gesundheitsstationen und speziell für den Infektionsschutz ausgerüsteten Krankenwagen zur Verfügung.
- Das DRK stellt Materialien für den Aufbau und für die Versorgung von Quarantänestationen zur Verfügung.
- Das DRK stellt für die sich im Einsatz befindenden Personen entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung.
An wen wende ich mich bei weiteren Fragen?
Landesgesundheitsamt (Regierungspräsidium Stuttgart)
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx
Telefon: 0711/904-39555 (montags bis sonntags zwischen 9 und 18 Uhr)
Bundesgesundheitsministerium
Webseite: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Telefon: Bonn: 0228/99441-0 und Berlin: 030/18441-0
eMail: poststelle(at)bmg.bund.de
Robert-Koch-Institut
Webseite: https://www.rki.de/
Fragen und Antworten: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html?nn=13490888
Telefon: 030 18754 0
eMail: Kontaktformular über Webseite
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Webseite: http://www.bzga.de/
Telefon: 0221 8992-0
eMail: poststelle(at)bzga.de
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Rückfragen zunächst an die offiziellen Kontaktstellen der Behörden.
Weitere Informationen zu DRK-Einsätzen:
https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/coronavirus-hilfe-des-drk-fuer-china-rueckkehrer/
Weitere Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Welche Länder/Regionen sind von Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) betroffen?
Aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten sind unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete und www.rki.de/covid-19-fallzahlen zu finden.
Was ist über die Ursache dieses Ausbruchs bekannt?
Der Ausbruch wird durch ein neuartiges Coronavirus verursacht, das zu der Gruppe der ß-Coronaviren gehört, ebenso wie das SARS- und MERS-Virus. Man nimmt an, dass der Vorläufer des SARS-CoV-2 von Wildtieren stammt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember auf einem Markt in Wuhan (China) angesteckt haben, der am 01.01.2020 geschlossen wurde.
Was sind Coronaviren?
Coronaviren wurden erstmals Mitte der 60er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Coronaviren verursachen in Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS). In der Vergangenheit waren schwere, durch Coronaviren verursachte Krankheiten wie SARS oder MERS zwar weniger leicht übertragbar als Influenza, aber sie haben dennoch zu großen Ausbrüchen geführt, zum Teil in Krankenhäusern.
Wie wird das neuartige Coronavirus übertragen?
Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Symptome gezeigt hatten. Das neuartige Coronavirus verursacht in erster Linie respiratorische Erkrankungen (siehe „Welche Symptome werden durch Coronaviren ausgelöst?“). Es ist davon auszugehen, dass die Übertragung – wie bei anderen Coronaviren auch – primär über Sekrete des Respirationstraktes erfolgt. Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Ob SARS-CoV-2 auch fäkal-oral verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Siehe auch „Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen“ und „In welchen Situationen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll?“
Wie lange dauert die Inkubationszeit?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tagen beträgt.
Welche Symptome werden durch das neuartige Coronavirus ausgelöst?
Wie andere respiratorische Erreger kann eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu Symptomen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen, einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei einem Teil der Patienten scheint das Virus mit einem schwereren Verlauf einherzugehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung zu führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten.
Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll?
In der allgemeinen Bevölkerung sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen. Wenn eine an einer akuten respiratorischen Infektion erkrankte Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern (Fremdschutz). Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt (d.h. eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden. Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können. Davon unbenommen sind die Empfehlungen zum Tragen von Atemschutzmasken durch das medizinische Personal im Sinne des Arbeitsschutzes.
Besteht die Gefahr, sich über importierte Lebensmittel, Oberflächen oder Gegenstände mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) anzustecken?
Bei Coronaviren, die respiratorische Erkrankungen verursachen können, erfolgt die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstraktes. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Hingegen ist eine Übertragung über unbelebte Oberflächen bisher nicht dokumentiert. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie z.B. importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint daher unwahrscheinlich. Generell ist das gründliche Händewaschen, wie es von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfohlen wird, ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Hygiene und kann vor einer Vielzahl weiterer Infektionen wie z.B. Magen-Darm Erkrankungen schützen. Unabhängig davon hat das Robert Koch-Institut keine Aufgaben im Bereich der Bewertung von Lebensmitteln oder Gegenständen. Fragen zu dem Thema gehören in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), für das Thema Arbeitsschutz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verantwortlich.
Kann das Virus mutieren?
Es gibt immer die Möglichkeit, dass Viren sich genetisch verändern. Mutationen verändern aber nicht automatisch die Eigenschaften des Virus.
Gibt es einen Impfstoff, der vor dem neuartigen Coronavirus schützt?
Momentan steht kein Impfstoff zur Verfügung. In China soll Medienberichten zufolge ein erster Impfstoffkandidat ab Ende April 2020 in einer klinischen Studie erprobt werden. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen könnte, ist derzeit nicht absehbar.
Was sollten Personen tun, die fürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, oder die aus Regionen zurückkehren, in denen es zu Übertragungen kommt?
Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden. Personen, die sich in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen. Reisende aus Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind, gilt: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie - nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten.
Warum müssen Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne?
Eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus soll so weit wie möglich verhindert oder zumindest verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen möglichst lückenlos zu identifizieren und ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) in häuslicher Quarantäne zu beobachten. In dieser Zeit ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um den Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten. Gleichzeitig werden die Kontakte der Betroffenen auf ein Minimum reduziert, damit das Virus im Zweifelsfall nicht weiterverbreitet werden kann (siehe auch Management von Kontaktpersonen).
Für Kontaktpersonen legt das Gesundheitsamt im Einzelfall das konkrete Vorgehen fest. Zu den Empfehlungen kann gehören, zuhause zu bleiben, Abstand von Dritten zu halten, regelmäßige Händehygiene sowie eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.) nicht mit Dritten zu teilen, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werde. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich (übliche Waschverfahren) gewaschen werden. Hustenetikette ist wichtig. Für Sekrete aus den Atemwegen empfiehlt sich die Verwendung von Einwegtüchern.
Angehörige können die Kontaktperson im Alltag z.B. durch Einkäufe unterstützen. Enger Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch können sie helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Kontaktoberflächen wie Tisch oder Türklinken sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
Wann sollte der Arzt den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus bei einem Patienten stellen, und wann ist eine Laboruntersuchung notwendig?
Das RKI hat eine Falldefinition und ein Flussschema erstellt, die umfangreiche Hilfestellung geben, bei welchen Patienten eine Laboruntersuchung auf das neuartige Coronavirus durchgeführt werden sollte. Eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 ist dann angezeigt, wenn es sich bei den Betroffenen um begründete COVID-19-Verdachtsfälle handelt, d.h. sie unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere UND innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten und/oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber haben UND sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Aktuelle Risikogebiete sind unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar. Bei Patientinnen und Patienten, die diese Kriterien nicht erfüllen, ist eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 angezeigt, wenn Zeichen einer Viruspneumonie unklarer Ursache vorliegen oder eine Exposition möglich war (z.B. Reiserückkehrer aus Ländern und Regionen, in denen einzelne Infektionsfälle mit und ohne Rückverfolgbarkeit der Infektionsketten oder auch Infektions-Cluster aufgetreten sind, ohne dass es Hinweise auf eine anhaltende und breite Viruszirkulation in der Bevölkerung gibt).
Wer muss informiert werden, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus besteht bzw. eine Erkrankung nachgewiesen wurde, und was passiert mit den Daten?
Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dies dem Gesundheitsamt gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren kann und die notwendigen Maßnahmen (z.B. Isolierung des Patienten, Ermittlung von Kontaktpersonen) einleiten kann. Darüber hinaus werden die Informationen zu dem Fall im Gesundheitsamt erfasst und nichtnamentlich (also u.a. ohne Name, Adresse und Kontaktangaben) an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI übermittelt. Das RKI wertet generell die bundesweiten Daten zu Infektionskrankheiten aus und veröffentlicht sie z.B. im Epidemiologischen Bulletin und in SurvStat@RKI. Zu COVID-19-Fällen informiert das RKI aktuell auch unter www.rki.de/covid-19.
Welche Behandlungsmöglichkeiten stehen für das neuartige Coronavirus zur Verfügung?
Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen schwer. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes (z.B. Sauerstoffgabe, Ausgleich des Flüssigkeitshaushaltes, ggf. Antibiotikagabe zur Behandlung von bakteriellen Alternativ-/Begleitinfektionen) sowie die Behandlung von relevanten Grunderkrankungen. Eine spezifische, d.h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Welche Hygienemaßnahmen sollten in medizinischen Einrichtungen bei der Pflege und Behandlung von Patienten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen getroffen werden?
Das RKI hat Empfehlungen für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei Patienten mit Pneumonien verursacht durch das neuartige Coronavirus erstellt. Grundsätzlich sollten bereits bei begründetem Verdacht auf eine übertragbare Erkrankung geeignete Prävention- und Schutzmaßnahmen eingeleitet werden, um die nosokomiale Verbreitung des Erregers zu verhindern. Für die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen ist eine Risikobewertung durchzuführen, die verschiedene Aspekte, z.B. die Übertragungsmechanismen, Virulenz/Pathogenität des Erregers, epidemisches Potential und Therapierbarkeit, berücksichtigt. Bei Erregern von akuten respiratorischen Infektionen, z.B. Influenzaviren oder RSV, sind zusätzlich zur Basishygiene weitere Maßnahmen erforderlich, um eine Übertragung durch Tröpfchen zu unterbinden. Diese zusätzlichen Maßnahmen beinhalten gemäß KRINKO-Empfehlung: Unterbringung des Patienten in einem Einzelzimmer möglichst mit eigener Nasszelle, ggf. Kohortenisolierung. Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung beim Personal, bestehend aus Schutzkittel, Einmalhandschuhen und direkt anliegendem mehrlagigen Mund-Nasen-Schutz sowie ggf. einer Schutzbrille, beim Betreten des Patientenzimmers. Darüber hinaus sollte gemäß TRBA 250 bei Tätigkeiten, die direkt am Patienten oder in dessen Nähe ausgeführt werden, der Patient ebenfalls einen Mund-Nasenschutz tragen, insbesondere wenn die Beschäftigten dabei Hustenstößen der Patienten ausgesetzt sein können. Sollte der Patient keinen Mund-Nasen-Schutz anlegen können oder möchten, empfiehlt es sich bei patientennahen Tätigkeiten, dass das Personal zu seinem eigenen Schutz eine FFP2-Maske trägt. Die Maßnahmen sollten nach der Feststellung des jeweiligen Erregers an die spezifischen Anforderungen angepasst werden.
Welche Mittel sind geeignet bei Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)?
Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren), "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" anzuwenden. Informationen zur Desinfektion bei Viren sind in der entsprechenden Stellungnahme des Arbeitskreises Viruzidie beim RKI enthalten. Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste). Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen.
Müssen auf Messen, Kongressen oder Veranstaltungen besondere Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden?
Bei Messen, Kongressen oder Veranstaltungen ist es allgemein empfehlenswert, auf Prävention von Infektionskrankheiten zu achten. Dazu zählen regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen sowie gute Belüftung des Veranstaltungsortes. Veranstalter können Teilnehmer und Teilnehmerinnen darüber hinaus organisiert und strukturiert über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene aufzuklären. Die Zuständigkeit bezüglich Veranlassung von Maßnahmen für Messen und Messebesucher obliegt den lokalen Behörden vor Ort. Menschen, die an akuten respiratorischen Erkrankungen leiden sollten generell lieber zuhause bleiben - v.a. um sich selbst zu schonen, aber auch, um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind in erster Linie angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll.
Was bedeutet die von der WHO ausgerufene „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 30.1.2020 festgestellt, dass es sich beim aktuellen Ausbruch durch das neuartige Coronavirus in China um eine "Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite" (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) handelt. Die WHO hat dabei für die betroffenen und die angrenzenden Staaten eine Reihe von Empfehlungen zur Eindämmung und Kontrolle des Ausbruchsgeschehens ausgesprochen. Für Deutschland hat die Einstufung keine direkten Folgen, da die WHO-Empfehlungen hier bereits erfüllt sind.
Wo erfährt man, ob eine Reise in ein betroffenes Land noch sicher ist?
Gesundheitsempfehlungen bei Auslandsreisen werden vom Auswärtigen Amt (AA) gegeben. Aktuelle Informationen zu der Sicherheitssituation in einzelnen betroffenen Ländern sind auf den Länderseiten des AA im Internet einzusehen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Informationen über das neuartige Coronavirus für die Fachöffentlichkeit sind unter www.rki.de/covid-19 abrufbar.
Informationen für Bürger, darunter Hygienetipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), stellt die BZgA unter www.infektionsschutz.de zur Verfügung.
Das BMG, einige Bundesländer und Krankenkassen haben Hotlines für Bürger geschaltet.
Wie kann man sich anstecken?
Zunächst wurde davon ausgegangen, dass das Coronavirus nur von Tier zu Mensch übertragen wird. Doch inzwischen ist bekannt, dass sich Menschen gegenseitig anstecken können. Normalerweise infiziert man sich über Tröpfchen, das heißt, wenn man zum Beispiel direkt angehustet wird. Aber auch sogenannte Schmierinfektionen können als Ansteckungsweg nicht ausgeschlossen werden. Dabei werden Erreger über eine Kette von Berührungen weitergereicht. Laut Bundesgesundheitsministerium wurden einzelne Fälle bekannt, in denen sich in China Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die offenbar noch keine Krankheitszeichen gezeigt hatten. Eine Infektion über importierte Waren ist sehr unwahrscheinlich, da im Vorfeld eine Kontamination - also Besiedelung mit Erregern - stattgefunden haben müsste und dann das Virus nach dem weiten Transportweg noch aktiv sein müsste. Ob das neuartige Coronavirus in flüssigem oder getrocknetem Material mehrere Tage überleben kann, ist noch nicht bekannt. Aber es liegen noch keine Fälle vor, in denen das geschehen ist.
Wie groß ist die Gefahr im Vergleich zu anderen Infektionskrankheiten?
Die Symptome bei einer Infektion mit dem Coronavirus sind Husten und - allerdings nicht in allen Fällen - Fieber. Im schlimmsten Fall könne es auch zu einer Lungenentzündung kommen, sagt Jonas Schmidt-Chanasit, Virologe am Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg. Ungefähr ein Viertel aller Fälle verläuft laut Weltgesundheitsorganisation sehr schwer. Bei den Todesfällen in China infolge der Infektion mit dem Erreger 2019-nCoV handelt es sich vor allem um ältere Menschen mit teils schweren Vorerkrankungen.
In den meisten Fällen werden die Infizierten wieder gesund. Die Behandlung verläuft so wie bei anderen Atemwegserkrankungen. Eine spezifische, das heißt gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie stehe derzeit nicht zur Verfügung, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Wie schützt man sich?
Gründliches Händewaschen und natürlich Abstand halten - das sind zwei Grundregeln.
Desinfektionsmittel sind eine gute Unterstützung beim Händewaschen; sie sind in Apotheken erhältlich. Das Robert Koch-Institut schreibt dazu: "Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich 'begrenzt viruzid' (wirksam gegen behüllte Viren), 'begrenzt viruzid PLUS' oder 'viruzid' anzuwenden."
Mindestens 1,5 Meter sollte der Abstand zu Erkrankten betragen, erklärt der Virologe Schmidt-Chanasit gegenüber tagesschau.de. Darauf sollten selbstverständlich auch die Infizierten achten. Händeschütteln sollte im Krankheitsfall vermieden werden. Außerdem sollte die sogenannte Husten- und Nies-Etikette eingehalten werden: Beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Menschen halten und sich wegdrehen.
Am besten ein Einwegtaschentuch benutzen - nur einmal verwenden und anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden. Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen.
Ist kein Taschentuch griffbereit, kann in die Armbeuge geniest werden.
Generell werden die Maßnahmen empfohlen, die grundsätzlich bei ansteckenden Krankheiten ratsam sind. So sollten akut Erkrankte möglichst zu Hause bleiben, um sich auszukurieren, damit das Virus nicht weiterverbreitet wird.
Was müssen Reisende aus betroffenen Risikogebieten beachten?
Reisende aus Risikogebieten sollten ihren Arzt aufsuchen, wenn sie innerhalb von 14 Tagen Symptome bemerken. Wichtig ist vorher anzurufen, damit eventuelle weitere Ansteckungen verhindert werden können. Nicht lange im vollen Wartezimmer sitzen und Hygienemaßnahmen wie Mundschutz gehören dazu. Neben der körperlichen Untersuchung wird ein Abstrich aus dem Rachenraum genommen. Dieser wird auf 2019-nCoV und auf andere gängige Atemwegsinfektionen getestet, zum Beispiel auf eine Infektion mit dem Influenza-Virus. Das zuständige Gesundheitsamt wird über den Verdachtsfall informiert.